Rechtsanwältin und Mediatorin (zertifiziert)
Susanne Krumbacher
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Im Privatbereich löst Mediation familienrechtliche und erbrechtliche Streitigkeiten sowie Unklarheiten, z.B.

 

- bei Trennung und Scheidung, regelmäßig betreffend klassische            Themen des Familienrechts, wie Unterhalt, Betreuungsmodalitäten  

  (Residenzmodell, echtes Wechselmodell, erweiterter Umgang)

  und Umgangsmodalitäten betreffend Kinder, Zugewinnausgleich,              Versorgungsausgleich, weitere Nutzung oder sonstiger Umgang mit          gemeinsamen Immobilien und sonstigem (ggf. gemeinschaftlichem      

  Privatvermögen und Firmenwerten, Ausgleichsansprüche, Hausrat,          u.v.m. (zzgl. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung)

- in Bezug auf gemeinsame Kinder (Sorge- und Umgangsrecht)

- bei Konflikten zwischen Eltern und Kindern

- bei Erbstreitigkeiten 

- bei Partnerschaftskonflikten 

  (bei Bedarf zzgl. präventivem Partnerschaftsvertrag)

- anlässlich von Heirat (bei Bedarf zzgl. präventivem Ehevertrag)

 

Denn gerade in Verwandtschafts- oder Näheverhältnissen werden ungelöste Konflikte und Unklarheiten oft als persönlich belastend erlebt. Und ein Rechtsstreit (zeit- und kostenintensiv und naturgemäß mit ungewissem Ausgang) zermürbt zusätzlich. Dank Mediation können die Konfliktthemen zeitnah und dauerhaft gelöst werden. Zudem kommen die Beteiligten auf zwischenmenschlicher Ebene gestärkt aus der Mediation.

 

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