Rechtsanwältin und Mediatorin (zertifiziert)
Susanne Krumbacher
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Im Privatbereich empfiehlt sich eine Mediation v.a. bei

 

- Partnerschaftskonflikten (bei Bedarf zzgl. Partnerschaftsvertrag)

- beabsichtigter Heirat (bei Bedarf zzgl. Ehevertrag)

- Konflikten bei Trennung und Scheidung

  (bei Bedarf zzgl. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung)

- Konflikten betreffend gemeinsame Kinder (Sorge- und Umgangsrecht)

- Konflikten zwischen Eltern und Kindern

- Erbstreitigkeiten

 

Denn gerade in Verwandtschafts- oder Näheverhältnissen werden ungelöste Konflikte als persönlich belastend erlebt. Und ein Rechtsstreit (oft zeit- und kostenintensiv und naturgemäß mit ungewissem Ausgang) zermürbt zusätzlich. Mithilfe der Mediation können die Konfliktthemen zeitnah und dauerhaft gelöst werden. Zudem gehen die Beteiligten auf zwischenmenschlicher Ebene oft gestärkt aus der Mediation heraus.

 

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